Audi Reifengarantie

Im Schadensfall bares Geld sparen

Entdecken Sie unser Reifen- und Räderangebot – und profitieren Sie neben hervorragender Qualität und Passgenauigkeit auch von der Audi Reifengarantie. Sie bietet zusätzlichen Schutz bei unerwarteten Reifenschäden.

36 Monate exklusiven Schutz genießen

Auf eine Vielzahl von Reifen oder Kompletträdern erhalten Sie beim Kauf die Audi Reifengarantie ohne zusätzliche Kosten. Sie bietet innerhalb von Deutschland 36 Monate zusätzlichen Schutz, zum Beispiel bei eingefahrenen Nägeln und anderen spitzen Gegenständen oder Vandalismus und Beschädigungen durch Bordsteinkantenanprall. Beim Kauf eines neuen Audi Original Reifens bei einem teilnehmenden Partner in Deutschland wird der Restwert des beschädigten Reifens auf den Kaufpreis angerechnet. Der Restwert bemisst sich anhand des Kaufdatums und Kaufpreises des beschädigten Reifens. Die Audi Reifengarantie kann nur bei ausgewählten Audi Partnern in Deutschland eingelöst werden. Es besteht kein Anspruch, wenn der Reifenschaden durch grobe Fahrlässigkeit oder extreme Fahrweise verursacht wurde.

 

In folgenden Fällen greift die Audi Reifengarantie

  • Reifenschäden durch eingefahrene Nägel / spitze Gegenstände
  • Klar erkennbare Reifenschäden durch Bordsteinkantenanprall
  • Vandalismus, also die mutwillige Beschädigung Ihrer Reifen durch Dritte

 

So berechnen wir Ihre Ersatzleistungen

Der ursprüngliche Kaufpreis des beschädigten Reifens und die Profiltiefe zum Schadenszeitpunkt sind die Grundlage für die Errechnung Ihres finanziellen Anspruchs. Voraussetzung für die Verrechnung ist der Kauf des neuen Reifens bei einem teilnehmenden Audi Partner in Deutschland.
Die Audi Reifengarantie leistet keinen Ersatz für werkseitige Bereifung und bei grober Fahrlässigkeit des Fahrzeuglenkers oder -halters.